Kurzbeschreibung
Die Energiekrise unterstrich noch einmal, was aus der Perspektive des Klimaschutzes längst feststeht: die Abkehr von fossilen Energieträgern und der Übergang zu Erneuerbaren Energieträgern ist unumgänglich und muss möglichst rasch und umfassend erfolgen. Doch den positiven Effekten der Reduktion von THG-Emissionen bei der Energieerzeugung stehen oft negative Auswirkungen auf Natur- und Artenschutz gegenüber. Betroffen sind davon in besonderem Maße Landnutzungsänderungen durch den Anbau von Biomasse als Energieträger, aber auch durch den Ausbau von PV, Wind- und Wasserkraft bewirkte Eingriffe in ökologisch besonders wertvolle Strukturen. Das Genehmigungsverfahren hat hierbei aus ökologischer Perspektive eine Schlüsselrolle: hierin werden die Auswirkungen auf Umwelt und Biodiversität nicht nur erhoben und bewertet, sondern werden ebenso Standortalternativen geprüft sowie Auflagen und Ausgleichsmaßnahmen vorgeschrieben, durch die die Umweltverträglichkeit des Vorhabens sichergestellt werden soll. Das führt allerdings dazu, dass die Verfahren in der Praxis eine erhebliche Komplexität aufweisen und sich in die Länge ziehen. Aus diesem Grund hat die EU kürzlich mit der VO (EU) 2022/2577 Maßnahmen zur Beschleunigung der Verfahren im Rahmen einer „Notfallkompetenz“ erlassen; diese bergen aber freilich die Gefahr, dass Aspekte der Biodiversität, des Natur- und Artenschutzes künftig bei der Genehmigung von Erneuerbare-Energie-Projekte vernachlässigt werden. Im Rahmen des Projekts soll deshalb untersucht werden, welche Auswirkungen die EU-Beschleunigungs-VO auf die Berücksichtigung von Biodiversitätsaspekten bei der Genehmigung von Erneuerbare Energien-Projekten entfaltet; inwieweit in Genehmigungsverfahren bei der Standortprüfung auf Fragen der Klimawandelanpassung Bezug genommen wird; und welche Änderungen des Rechtsrahmens notwendig sind, um die angemessene Berücksichtigung von Auswirkungen des Vorhabens auf die Biodiversität sowie Aus-wirkungen des Klimawandels auf das Vorhaben sicherzustellen.